EuGH-Urteil zur Trassenpreisbremse: Warum jetzt eine echte Reform her muss

Das Urteil aus Luxemburg schlägt hohe Wellen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für EU-rechtswidrig erklärt. Was auf den ersten Blick nach juristischer Detailfrage klingt, hat massive Auswirkungen auf die Mobilität von Millionen Menschen in Deutschland.

Das Ende der kurzfristigen „Bremsen“

Bisher fungierte die Trassenpreisbremse als wichtiges Entlastungsinstrument, um die Kosten für die Schiene künstlich stabil zu halten. Mit dem heutigen Urteil fällt dieses Sicherheitsnetz weg. Das bedeutet konkret: Wenn die Politik nicht sofort gegensteuert, müssen Regionalzüge ab sofort wieder die vollen Trassenpreise zahlen.

Das belastet nicht nur die Haushalte der Bundesländer massiv, sondern gefährdet letztlich die Stabilität des gesamten Schienennetzes. Das Urteil macht unmissverständlich deutlich: Kurzfristige Notlösungen haben rechtlich keinen Bestand. Gefragt ist jetzt eine systemische Lösung.

„Die Uhr tickt“: Appell an die Bundesregierung

Die Branche reagiert alarmiert. Die Allianz pro Schiene sieht in der Entscheidung einen unmissverständlichen Auftrag an den Gesetzgeber. Geschäftsführer Dirk Flege warnt vor den Folgen für Pendlerinnen und Pendler sowie für die nationalen Klimaziele, sollte die Bundesregierung nun nicht zügig liefern. Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform bereits vor – das Urteil des EuGH macht deren Umsetzung nun dringlicher denn je.

Die Vision für 2027: Ein faires Preissystem

Die Konzepte für einen Neustart liegen bereits auf dem Tisch. Ziel ist ein faires Trassenpreissystem, das spätestens 2027 in Kraft treten soll. Die zentralen Säulen dieser Forderung sind:

  • Das Grenzkostenprinzip: Trassenpreise sollten sich künftig an den unmittelbaren Kosten einer Zugfahrt orientieren. Nur so kann die Schiene gegenüber der Straße dauerhaft konkurrenzfähig werden, anstatt durch die Abwälzung der gesamten Infrastrukturkosten ausgebremst zu werden.
  • Ausgewogene Lastenverteilung: Eine faire Verteilung der Kosten zwischen Güter-, Fern- und Nahverkehr ist die Basis für ein funktionierendes System.
  • Starke Bundesbeteiligung: Der Bund muss sich deutlich stärker an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligen. Das entlastet die Nutzer und ist eine notwendige Investition in die Senkung des CO2-Ausstoßes.

Fazit

Wer die Verkehrswende ernst meint und mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern will, darf der Bahn keine unnötigen Steine in den Weg legen. Das Grenzkostenprinzip ist der einzig gangbare Weg, um die Schiene wettbewerbsfähig zu machen und die Klimaziele im Verkehrssektor zu retten. Das EuGH-Urteil ist kein Rückschlag, sondern der Startschuss für eine längst überfällige, grundlegende Reform.

Quelle: Nach EuGH-Urteil: Allianz pro Schiene drängt auf Reform der Trassenpreise | Allianz pro Schiene

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