Bahnprojekt „Stuttgart 21“: Fildertunnel kann gebaut werden
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klage von in ihrem Grundeigentum betroffenen Klägern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Fildertunnel (Bahnprojekt „Stuttgart 21“) abgewiesen hat, ist nunmehr die Beschwerde, mit der die Kläger die Zulassung der Revision begehrt haben, vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgewiesen worden. Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, die…
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