Gleich zwei Magistrale-Projekte sollen in ihrer Umsetzung jetzt beschleunigt werden. Zum einen das Bahnprojekt Ulm – Augsburg, zum anderen die Strecke München –  Mühldorf – Freilassing.

Bahnprojekt Ulm – Augsburg

Nach Beschluss des Koalitionsausschusses sollen das Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren miteinander verzahnt und so die einzelnen Verfahrensschritte maßgeblich beschleunigt werden. Nach Auskunft des DB-Vorstand Infrastruktur, Ronald Pofalla, soll das Raumordnungsverfahren zum Bahnprojekt Ulm – Augsburg noch Ende 2022 beginnen. Nach einer, seitens der Initiative „Magistrale für Europa“ vielfach geforderten ergebnissoffene Trassensuche, könnte bereits 2024 die erste Vorzugsvariante für den Streckenausbau stehen.

Der Streckenabschnitt zwischen Ulm und Augsburg stellt eine zentrale Komponente der „Magistrale“ dar und soll, im Zuge des geplanten Deutschlandtakts, so angepasst werden, dass sich die Fahrzeit auf 27 Minuten verkürzt. Mit Abschluss des Projekts wäre dann eine Fahrzeit von Stuttgart nach Augsburg von unter einer Stunde möglich.

Streckenabschnitt München – Mühldorf – Freilassing

 Auch der Ausbau des Projekts ABS 38 soll beschleunigt werden. Und zwar mit Hilfe des sogenannten „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“, mit welchem der Deutsche Bundestag per Gesetz die Genehmigung von Verkehrsprojekten erteilen kann. Dabei soll am Ende des Planungsverfahrens kein Planfeststellungsbeschluss der entsprechenden Behörden stehen, sondern ein Beschluss des Bundestags. Laut Verkehrsministerium soll sich die Akzeptanz für bestimmte Verkehrsprojekte erhöhen, da sie auf höchster Ebene beschlossen werden. Allerdings müsste sich der Bundestag dann auch mit hochkomplexen Planungen befassen. Ob dies personell und fachlich immer möglich ist, bleibt fraglich.

Begründet wird die Maßnahme damit, dass im Falle von Klagen gegen Infrastrukturprojekte deren Umsetzung erheblich verzögert wird. Tatsächlich wäre eine Klage dann nur noch in Form einer Verfassungsbeschwerde möglich.