Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm geschaffen. Er hat mit den bewilligten Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2010 bis 2020 die Finanzierungsanteile des Bundes gesichert. Damit können die Verträge, wie von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee angekündigt, im Januar unterzeichnet werden.

„Das Signal für die Realisierung des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm steht nun endgültig auf Grün. Die heutige Entscheidung ist von herausragender Bedeutung für die Entwicklung des Schienenverkehrs im Land und für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg“, sagte Innenminister Heribert Rech am Freitag, 21. November 2008. Die Verhandlungen über die abschließenden Verträge seien in der Schlussphase. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, bis zum Jahresende vollständig abgestimmte Vertragstexte zu haben. Dann können wir den Termin für die Unterzeichnung vereinbaren.“ Die Deutsche Bahn AG bereite parallel die Ausschreibungen und den Baubeginn für 2009 vor.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg (21.11.2008)