Die Bahn will weg von Kleinbaustellen, bei denen Gleise im laufenden Verkehr saniert werden. Stattdessen wird jetzt im Block saniert – und währenddessen die Strecke komplett gesperrt. Unter den 40 Strecken, die die Bahn als „Hochleistungsstrecken“ mit Sanierungsbedarf ausgemacht hat, gehört in Bayern auch die Strecke München-Rosenheim-Salzburg. Diese soll 2027 erneuert werden.

Die Strecke, auf die Meridianzüge zwischen München und Salzburg bzw. Kufstein und Fernverkehrszüge aus bzw. nach Wien und Italien verkehren, soll in zwei Abschnitten generalsaniert werden. Das berichtete Wolfgang Weinhold, Programmleiter Generalsanierung Hochleistungsnetz am 20. Februar 2023 ProBahn-Vertretern bei einem Online-Vortrag. Das Bundesverkehrsministerium muss den Plan noch absegnen.

Dem zufolge wird im ersten Halbjahr die Strecke München Ostbahnhof-Rosenheim fünf Monate lang saniert. Im zweiten Halbjahr ist die Strecke Rosenheim-Freilassing dran. Die Bahn will Schwellen, Schotter, Gleise, Weichen, Signale und die Oberleitung austauschen. Auch Stellwerke und Bahnhöfe werden saniert. Bahnsteighöhen werden angepasst, Aufzüge nachgerüstet. Außerdem soll die Strecke mit dem neuen Zugbeeinflussungssystem ETCS nachgerüstet werden.

Das ermöglicht kürzere Intervalle der Züge und erhöht die Kapazität der Strecke. In Prien und Kirchseeon sind zudem Überholgleise geplant. Die jetzigen Langsamfahrstrecken sollen dann der Vergangenheit angehören. Außerdem werden Weichen, die bislang durch ein baugleiches Modell ersetzt wurden, durch moderne Ausführungen ersetzt. Auch so manches Gleis könnte besser verlegt werden wie bislang, sodass auch etwas höhere Geschwindigkeiten möglich wären, so Weinhold.

Für Pendler und Touristen bedeutet die Generalsanierung eine Geduldsprobe. Die Bahn will 120 Busse anmieten, die über die Jahre von Großbaustelle zu Großbaustelle ziehen. Dafür werden 350 bis 450 Fahrer gebraucht. Die Frequenz des Schienenersatzverkehrs soll höher sein, als die der Züge. Nach Abschluss der Maßnahme sollen die Züge wieder pünktlich fahren – und möglichst zehn Jahre keine Baustelle mehr den Betrieb stören.