Siim Kallas, der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, begrüßte heute die Einigung zwischen Kommission, Rat und Parlament über Vorschläge, mit denen der jetzige Flickenteppich aus Straßen, Schienenwegen, Flughäfen und Schifffahrtskanälen zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsnetz (TEN-V) umgestaltet wird.
Er erklärte: „Dies ist eine historische Einigung, durch die wir ein leistungsfähiges europäisches Verkehrsnetz in 28 Mitgliedstaaten schaffen können. Der Verkehr ist ein entscheidender Faktor für die europäische Wirtschaft, ohne gute Verkehrsverbindungen wird Europa nicht wachsen und gedeihen. Diese Einigung ermöglicht die Zusammenführung des Ostens und des Westens Europas und die Ersetzung des heutigen Flickenteppichs im Verkehrsbereich durch ein wirklich europäisches Netz. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem neuen Verkehrsnetz, das das Rückgrat für die Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des europäischen Binnenmarkts bilden wird.“
Mit der heutigen Einigung wurde beschlossen, bis 2030 ein Kernverkehrsnetz zu schaffen, das als Rückgrat des Verkehrssystems im Binnenmarkt dienen soll. Die im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ für den Verkehr bereitgestellten Finanzmittel (Zeitraum 2014-2020) werden ebenfalls schwerpunktmäßig für dieses Kernnetz eingesetzt, mit dem grenzübergreifende Bindeglieder geschaffen und Engpässe beseitigt werden und das Netz insgesamt intelligenter gestaltet wird.
Das neue TEN-V-Kernnetz wird durch ein umfassendes Gesamtnetz von Zubringern auf regionaler und nationaler Ebene unterstützt. Dieses wird weitgehend von den Mitgliedstaaten finanziert, wobei Möglichkeiten zur Finanzierung aus EU-Mitteln für Verkehr und Regionalentwicklung bestehen, zu denen auch neue innovative Finanzierungsinstrumente gehören. Angestrebt wird schrittweise bis 2050, dass die allermeisten Bürger und Unternehmen in Europa nicht weiter als 30 Minuten von diesem umfassenden Netz entfernt sind.
Insgesamt wird das neue Verkehrsnetz verkehrssicherer und weniger stauanfällig sein und ein reibungsloseres und schnelleres Reisen ermöglichen.
Diese Einigung, die in Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission zustande gekommen ist, muss durch das Plenum des Europäischen Parlaments und den Rat noch gebilligt werden.
Gegenstand der Einigung
Die neue Infrastrukturpolitik der EU zielt auf die Schaffung eines echten Netzes ab und hat nicht mehr nur isolierte Projekte im Blick. Die Leitlinien enthalten genaue Karten des Netzes, das anhand einer objektiven Methodik festgelegt wurde.
Die neue Verordnung sieht Fristen vor, damit sichergestellt ist, dass alle Projekte, die einen Beitrag zum Kernverkehrsnetz leisten, vorrangig verwirklicht werden. Sie enthält ferner Normen, die gewährleisten, dass Züge, Schiffe, Flugzeuge, Lkw und Pkw die Verkehrsinfrastruktur sicher und ohne technische Probleme nutzen können. Das Kernnetz soll bis 2030 fertiggestellt sein.
Z.B. soll das Kernschienenverkehrsnetz bis 2030 mit dem europäischen Signalgebungssystem ERTMS ausgestattet sein, das einen leichten und sicheren grenzüberschreitenden Zugbetrieb ermöglicht. Die Mitgliedstaaten werden entlang den Straßen des Kernnetzes ausreichende Parkplätze für gewerbliche Nutzer und an den wichtigen Knotenpunkten des Netzes alternative umweltfreundliche Kraftstoffe bereitstellen müssen.
Kernnetzkorridore werden geschaffen, um den koordinierten Ausbau der Infrastruktur und ressourceneffiziente Möglichkeiten ihrer Nutzung zu fördern. Die neue Politik konzentriert sich auf die kritischen Elemente: grenzüberschreitende Vorhaben, Interoperabilität und Intermodalität zwischen verschiedenen Verkehrsträgern. Die europäischen Koordinatoren werden die Mitgliedstaaten und die Projektträger unterstützen, damit optimaler Nutzen aus den Investitionen gezogen werden kann.
Quelle: Europäische Kommission