(hib/MIK) Das Bundesfinanzministerium (BMF) wird auf Antrag des Bundesverkehrsministeriums einer außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 280,2 Millionen Euro für das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ zustimmen. Einen entsprechenden Bericht des BMF hat der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag zur Kenntnis genommen.
Davon sollen in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils 53,3 Millionen Euro fällig werden. Die restlichen 67 Millionen Euro sind für 2018 vorgesehen. In die Gesamtfinanzierung sollen die Mittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) einfließen, die am 14. Januar 2009 vom Bund sowie den Eisenbahninfrastrukturunternehmen und der Deutschen Bank AG unterzeichnet wurde. Die Höhe der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung beruhe auf der Vereinbarung, dass nach 2013 noch 150 Millionen Euro für Ersatzinvestitionen und 130,2 Millionen Euro für Nahverkehrsmittel aufzuwenden seien.
Das Vorhaben „Stuttgart 21“ ist von „hoher politischer Bedeutung“ für die Bundesregierung und eine Verschiebung würde zu wirtschaftlichen Nachteilen des Bundes führen, heißt es in dem Bericht. Eine Zeitverzögerung seitens des Bundes würden den Vertragsabschluss behindern und die Bereitschaft des Landes Baden-Württemberg beeinträchtigen, für das Gesamtprojekt einen Baukostenzuschuss in Höhe von 950 Millionen Euro bereitzustellen.
Quelle: www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_080/03