Durch die Straffung von Genehmigungsverfahren sollen die Transeuropäischen Netze schneller fertiggestellt werden, so eine Vereinbarung zwischen der Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament vom 8. Juni 2020.

In dem Vorschlag geht es unter anderem um die Verfahrensprozesse bei der Erteilung von Genehmigungen sowie der öffentlichen Auftragsvergabe für grenzüberschreitende Verkehrsprojekte. Dabei sollen die Mitgliedstaaten zukünftig eine Behörde benennen, die als Ansprechpartner für den jeweiligen Projektträger dient und somit unterstützend beraten. Somit sollen Genehmigungsverfahren auf eine Maximaldauer von vier Jahre gekürzt werden und können nur in Ausnahmefällen verlängert werden.

„Klarere, schnellere und effizientere Verfahren zur Verbesserung der wichtigsten europäischen Verkehrsverbindungen werden uns helfen, das TEN-V-Kernnetz bis 2030 zu vollenden“, sagte der kroatischer Verkehrsminister und Präsident des EU-Rates, Oleg Butković.

Die EU-Kommission hatte den Vorschlag zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den TEN-T-Ausbau bereits im Mai 2018 vorgelegt. Nach einer juristischen Untersuchung soll dann die formelle Abstimmung im EU-Parlament sowie im Rat stattfinden. Dies scheint auch eine Reaktion auf den im Juni veröffentlichte Bericht des Europäischen Rechnungshofs, in dem festgestellt wird, dass das Kernnetz wohl nicht wie vorgesehen bis zum Jahr 2030 fertiggestellt sein wird. So kam es bei den geprüften Großprojekten zu einer durchschnittlichen Bauverzögerung von 11 Jahren. Ursächlich hierfür war vor allem die mangelnde Koordination zwischen den Nationalstaaten. In der Zwischenzeit warnt die Europäische Kommission bereits vor einem möglichen Verzug in der Fertigstellung des TEN-T-Netzes: sollte dieses nicht fertiggestellt werden, würde der europäischen Wirtschaft ein potenzielles Wachstum von 1,8 % und 10 Millionen Personenjahre Beschäftigung entgehen.